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Fristverlängerung bei Kassenumstellung

Einzelne Länder gewähren Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

NTG24 - Fristverlängerung bei Kassenumstellung

 

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben am 10.07.2020 im Alleingang ohne Beteiligung des Bundesfinanzministerium (BMF) beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben.

Die Kassensicherungsverordnung verlangt eigentlich, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Aufgrund der Corona-Pandemie, so die gemeinsame Pressemitteilung, schaffen die Länder deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen für diese Bundesländer bis zum 31. März 2021 zu verlängern.

Dies hatte der BMF noch vor kurzem explizit abgelehnt, das wurde in einem Schreiben an verschiedene Kammern und Verbände klargestellt.

Die Verlängerung der Frist ist jedoch kein Freifahrtschein, einfach so weiter zu machen wie bislang, da diese an gewisse Vorrausetzungen geknüpft ist. Sie kommt nur in Betracht, wenn

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder

 

  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

 

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich, allerdings sollten die den Härtefall bestätigenden Belege aufbewahrt werden.

 

Update vom 13.07.2020: Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind nachgezogen und verlängern die Frist ebenfalls.

 

Kassenführung - Übersicht

 

13.07.2020 - Matthias Eilenbrock - me@ntg24.de

 

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