Influencer & Steuern: So greift der Fiskus auf die Einnahmen der Social-Media-Stars zu
Ein Überblick
Der Beruf des Influencers hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist für viele junge Menschen eine lukrative Einkommensquelle geworden. Doch mit steigenden Einnahmen und wachsender Popularität rückt auch das Finanzamt in den Fokus. Viele Influencer sind sich der steuerlichen Konsequenzen ihrer Tätigkeiten nicht bewusst und könnten bald unangenehme Überraschungen erleben. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten steuerlichen Regelungen für Influencer und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Warum Influencer Steuern zahlen müssen
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip, dass alle Einnahmen steuerpflichtig sind, egal ob durch Gehalt, Vermietung oder eben durch Werbung und Sponsoring auf Social Media. Influencer, die durch ihre Tätigkeiten Einnahmen erzielen, müssen dem Finanzamt darüber Auskunft geben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Einnahmen in Form von Geld, kostenlosen Produkten oder Dienstleistungen erfolgen. Das Finanzamt betrachtet die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen als geldwerten Vorteil, der als Betriebseinnahme versteuert werden muss.
Die drei wichtigsten Steuerarten für Influencer: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Wie bei allen Selbstständigen fällt auch für Influencer Einkommensteuer auf ihre Einnahmen an, wenn sie einen bestimmten Grundfreibetrag überschreiten. 2024 liegt dieser Freibetrag bei 11.604 Euro. Für alle darüber hinausgehenden Gewinne wird eine Steuer fällig. Wer also hauptberuflich oder regelmäßig als Influencer tätig ist, muss seine Einkünfte jährlich in der Einkommensteuererklärung angeben und auch die sogenannte Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) hinzufügen, in der die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
Gewerbesteuer
Für Gewerbetreibende wird ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer fällig. Da das Finanzamt Influencer in der Regel als Gewerbetreibende einstuft, müssen auch sie Gewerbesteuer zahlen, sobald dieser Schwellenwert überschritten wird.
Umsatzsteuer
Ab einem Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr greift die Umsatzsteuerpflicht. Unter dieser Grenze können Influencer die Kleinunternehmerregelung nutzen, was sie von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung ist insbesondere für Einsteiger vorteilhaft, die noch nicht hohe Umsätze erzielen.
Gratisprodukte und Dienstleistungen: Was das Finanzamt alles als Einnahme sieht
Viele Unternehmen schicken Influencern kostenlose Produkte oder laden sie zu Events ein, um ihre Marke bekannt zu machen. Diese Leistungen gelten steuerlich als Betriebseinnahme. Dabei ist es entscheidend, ob der Influencer das Produkt privat oder betrieblich nutzt. Wird das Produkt ausschließlich für die Arbeit verwendet, kann der Wert als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Falls die Produkte jedoch auch privat genutzt werden, muss der Influencer den Wert als private Entnahme versteuern, was zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens führt. Besonders kritisch ist hierbei die Nachweispflicht: Influencer sollten akribisch dokumentieren, welchen Wert das Produkt oder die Dienstleistung hatte und wie es genutzt wurde.
Steuerliche Vorteile: Betriebsausgaben für Influencer
Influencer können zahlreiche Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Typische Ausgaben umfassen:
- Technik und Software: Kamera, Mikrofone und Bildbearbeitungsprogramme
- Miet- und Leasingkosten: beispielsweise für ein Büro oder Studio
- Kosten für die eigene Webseite: Hosting, Domains und Wartungskosten
- Fremdleistungen: Bezahlung von Fotografen oder Videoeditoren
- Reisekosten: Diese können ebenfalls als Betriebsausgabe angesetzt werden, wenn die Reisen beruflich bedingt sind.
Ein Sonderfall ergibt sich bei Ausgaben für Kleidung und Kosmetik. Solche Ausgaben werden dem privaten Bereich zugeordnet und sind daher steuerlich nicht absetzbar, wie das Finanzgericht Niedersachsen 2023 entschieden hat. Ausgaben für bürgerliche Kleidung oder Kosmetika können also nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Namensrechte und ihre steuerliche Bedeutung
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts kann unter Umständen als immaterielles Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, falls eine entsprechende Werbewirkung nachweisbar ist. Allerdings stellt das Finanzamt strenge Anforderungen: In der Regel wird das Namensrecht nur dann anerkannt, wenn der Influencer auch Lizenzverträge oder ähnliche Vereinbarungen vorweisen kann.
Umzug
Für Influencer, die ins Ausland ziehen, ist dies ebenfalls von Bedeutung. Bei einem Wegzug aus Deutschland könnte das Finanzamt den Wert des Namensrechts besteuern, sofern das Gewerbe in Deutschland aufgegeben wird und Vermögenswerte wie das Namensrecht im Ausland genutzt werden.
Sonderregelungen bei Zuzug nach Deutschland
Wenn ein Influencer aus dem Ausland nach Deutschland zieht und bereits Einkünfte als Influencer erzielt hat, kann das Namensrecht in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Dies ermöglicht es, den Wert des Namensrechts auf eine bestimmte Nutzungsdauer abzuschreiben, was zu einer steuerlichen Entlastung führt. Doch auch hier müssen genaue Nachweise erbracht werden, um steuerlich anerkannt zu werden.
Vorsicht bei der Steuerhinterziehung: Finanzämter beobachten Social Media
Finanzämter sind zunehmend sensibilisiert und achten verstärkt auf Influencer, die Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuern. Sollte ein Influencer seine steuerlichen Pflichten vernachlässigen, drohen ihm empfindliche Strafen: Neben Steuernachzahlungen können Zinsen, Geldstrafen und im Extremfall sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Wer sich unsicher ist, sollte daher dringend einen Steuerberater hinzuziehen, um Fehler zu vermeiden und eine optimale steuerliche Strategie zu entwickeln.
Weitere Informationen auch bei der IHK unter:
09.12.2024 - Daniel Eilenbrock
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