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Gesetzesentwurf zu Lobbyregister

Verbindliches Lobbyregister ab Herbst ist so gut wie beschlossene Sache

NTG24 - Gesetzesentwurf zu Lobbyregister

 

Die Große Koalition scheint einen Weg zu mehr Transparenz in Sachen Einflussnahme gefunden zu haben. Nach dem Fall Amthor, welcher seit Anfang des Jahres immer wieder für Schlagzeilen sorgte, war auch die CDU/CSU Fraktion um eine neue Regelung bemüht, die die Interessen aller Seiten berücksichtigt. Die SPD hatte einen Offenlegungsmechanismus für politische Einflussnahme schon lange gefordert.

Das neue Lobbyregister soll für jeden ersichtlich machen, wer Einfluss auf Bundestagsabgeordnete nimmt. Die Eintragung ins Register soll verpflichtend sein, eine Nichtbeachtung der Regelung mit Sanktionen belegt.

 

Registrierung von Interessenvertretung

 

In dem Gesetzesentwurf, der am heutigen Freitag auf der Tagesordnung der Bundesregierung steht, wird darauf abgestellt, dass mit dem Begriff Lobbyismus „in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen“ verbunden würden. Diesem Eindruck, der geeignet sei, das Vertrauen „in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen“, soll nun entgegengewirkt werden, indem Einflussnehmende dies offenlegen müssen. Mit der möglichen Einführung eines amtlichen Registers müssen sich demnach in Zukunft alle Vertreter von Lobbys eintragen lassen. So wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, als wachsamer Beobachter die Einflüsse auf politische Entscheidungen zu beobachten und zu bewerten.

Die tatsächliche Relevanz der Problematik wird bei einem Blick auf die Zahlen deutlich. Auf derzeit 709 Abgeordneten im Bundestag kommen knapp 800 Lobbyisten, die im Besitz eines Hausausweises für den Bundestag sind. Die Gesamtanzahl Einflussnehmender in Berlin wird sogar auf über 5.000 geschätzt. Grundsätzlich ist Lobby-Arbeit erlaubt, zumal unter anderem durch den Einsatz von Massenmedien und Co. in Form von Öffentlichkeitsarbeit nicht nur auf Politiker, sondern auf die gesamte Bevölkerung Einfluss genommen wird. Selbst die Verfassung schützt derartige Aktivitäten durch die Garantie der Meinungsäußerungsfreiheit, der Berufsfreiheit, dem Recht auf politische Partizipation oder auch der Koalitionsfreiheit. Problematisch wird die Einflussnahme dann, wenn asymmetrische Machtverteilungen bewusst ausgenutzt werden und oftmals in korrupten Manipulationsversuchen münden.

 

Ein fauler Kompromiss?

 

Auch viel Kritik wird laut in Bezug auf die Neuerungsvorschläge. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland merkt zum Beispiel kritisch an, dass die neue gesetzliche Regelung zu ihrer Effektivität auch die Bundesregierung umfassen müsse. Der Verein LobbyControl äußerte sich per Schnellnachricht über Twitter ähnlich und auch die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, beklagte diesen Ausschluss. Der Abgasskandal, das Pkw-Maut-Desaster oder aktuell auch Cum-Ex und Wirecard wären beste Beispiele dafür, dass man die Regierung in den Gesetzesentwurf mit einbeziehen solle. Eine Umsetzung dessen kündigte Patrick Schneider, der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, für die kommenden Wochen an.

In seinen Forderungen weiter geht Linkspartei-Chef Bernd Riexinger, der den Gesetzesentwurf zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch auch die Notwendigkeit sieht, ein „Beschäftigungsverbot für Lobbyistinnen und Lobbyisten in Bundesministerien und von Abgeordneten bei Unternehmen und Lobbyorganisationen“ einzuführen.

Marco Buschmann, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, merkte kritisch an, dass auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen von der Registrierungspflicht erfasst werden müssten, genauso wie Interessenvertreter „im Rahmen der Tätigkeit der Kirchen“, deren Wohlfahrtsverbände sich im Milliardenbereich zu mehr als 80 Prozent aus staatlichen Mitteln finanzierten. Auch die Konsequenz, Bußgelder zahlen zu müssen oder den Hausausweis für den Bundestag verweigert zu bekommen, sieht er als ineffizient an. Unzulässige Einflussnahme geschehe meist sowieso bewusst unbemerkt.

 

Einfluss durch Amthor

 

Der CDU-Bundestagabgeordnete Philipp Amthor steht in der Kritik, weil er enge Kontakte zu dem umstrittenen IT-Unternehmen Augustus Intelligence haben soll. Nach Informationen des „Spiegel“ sollen Amthor Gefälligkeiten und Aktienoptionen eingeräumt worden sein, während er selbst für politische Unterstützung für das Unternehmen warb. Korruptionsvorwürfe wies er zurück, einen Fehler gestand er allerdings ein und verzichtete unter anderem auf eine Kandidatur für den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

 

11.09.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

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