Die EU-Kommission stört sich am Umgang von Meta mit konkurrierenden KI-Anbietern bei WhatsApp und will notfalls zu einem Einlenken zwingen
Meta soll WhatsApp wohl für KI-Dienste anderer Anbieter öffnen
Auch im Messenger WhatsApp hat die Künstliche Intelligenz Einzug gehalten. Wer möchte, kann einen Chatbot des Anbieters direkt in der App befragen und beispielsweise auf diese Weise Texte zusammenfassen oder übersetzen lassen sowie Antworten auf alle nur erdenklichen Fragen erhalten. Meta setzt dabei ausschließlich auf seinen eigenen KI-Dienst. Genau daran stört sich nun die EU.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, erkennt die EU-Kommission nach vorläufigen Ergebnissen aus einer entsprechenden Untersuchung Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Die Untersuchungen starteten bereits im Dezember, nachdem Meta (US30303M1027) im Oktober ankündigte, andere KI-Anbieter nicht bei WhatsApp zulasse zu wollen. An diesem Ansatz hat sich nach Einschätzung der EU bisher auch nichts geändert. Dabei wäre es technisch ohne weiteres möglich, auch Chatfenster für ChatGPT, Gemini, Claude oder andere Dienste zu integrieren.
Im Februar drohte die EU bereits damit, den Zugang für andere Anbieter notfalls mit Zwangsmaßnahmen wiederherstellen zu wollen. Darauf folgte zumindest die Ankündigung des Anbieters, Änderungen einzuführen. Nach Ansicht der Europäischen Kommissionen änderten solche bisher aber wenig am faktischen Zugangsverbot für Konkurrenten. Die Ermittlungen sollen nun weitergeführt werden. Wie lange das noch dauern mag und was am Ende dabei herauskommt, ist offen. Klar gemacht hat die EU aber, dass sie für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu sorgen gedenkt.
Meta sieht keine Probleme
Natürlich schätzt man die Lage bei Meta selbst dezent anders ein, als es bei der EU der Fall ist. Der Konzern ließ wissen, dass die Kommission fälschlicherweise davon ausgehe, dass Nutzer keine andere Möglichkeit hätten, um konkurrierende KI-Dienste nutzen zu können. Dies sei durch die Installation einer entsprechenden App oder das Aufrufen einer Webseite jederzeit möglich. Für die EU gebe es daher keinen Grund, um einzugreifen.
Im ersten Moment wirkt diese Argumentation nachvollziehbar. Schließlich wird auch Google nicht gezwungen, in seiner Gemini-App einen Zugang für KI-Dienste von Meta zu erlauben. Der entscheidende Unterschied für WhatsApp liegt aber in der Einstufung als zentraler Plattformdienst, was Meta die Einstufung als sogenannter „Gatekeeper“ einbringt. Der Digital Markets Act (DMA) sieht in solchen Fällen eine besondere Verantwortung der Betreiber vor, wozu auch die Öffnung für konkurrierende Angebote gehört.
Sehr wahrscheinlich dürfte Meta mit seiner Argumentation bei der EU daher auf Granit beißen. Es besteht seitens der Wettbewerbshüter die Sorge, dass die über drei Milliarden aktiven WhatsApp-Nutzer sich gar nicht erst die Mühe machen werden, eine alternative App zu installieren, wenn KI-Funktionen direkt bei WhatsApp verfügbar sind. Innovativen Startups könnte es dadurch erschwert werden, einen Zugang zum Markt zu finden.
Immer Ärger mit der EU
Es ist nicht das einzige Verfahren der EU, mit dem Meta momentan zu kämpfen hat. Im vergangenen Jahr starteten weitere Untersuchungen, welche sich mit möglichen Verstößen gegen Digitalgesetze sowie den Umgang mit illegalen Inhalten befassen. Sollte die Kommission ihre Verdachte als bestätigt ansehen, so drohen dem US-Konzern nicht nur zusätzliche Auflagen, sondern im ungünstigsten Fall auch massive Geldstrafen. Die Möglichkeiten dafür wurden durch den DMA deutlich ausgeweitet. Bußgelder können bis zu zehn Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes betragen.
An der Börse ist das momentan aber nicht die größte Sorge der Anteilseigner. Die Meta-Aktie reagierte auf die neuerlichen Vorwürfe nicht weiter und legte am Mittwoch sogar um 1,4 Prozent auf 671,58 US-Dollar zu. Dort angekommen bleibt es aber bei einem recht großen Abstand zum Allzeit-Hoch bei knapp 800 Dollar. Das hat vor allem damit zu tun, dass Meta beim KI-Rennen etwas ins Hintertreffen geraten ist. Kürzlich stellte man zwar das neue Modell Muse Spark vor, welches nach bisherigen Einschätzungen von Experten aber die Konkurrenz noch immer nicht überholen kann.
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16.04.2026 - Andreas Göttling-Daxenbichler

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