
Zentralisierung der Mindeststeuer-Veranlagung in Bayern:
Finanzämter in München übernehmen
Seit Anfang 2024 gilt in Deutschland das neue Mindeststeuergesetz, das die Steuerlandschaft für Großunternehmen verändert. Rund 200 Konzerne in Bayern sind von dieser Regelung betroffen. Um den Prozess der Mindestbesteuerung effizienter zu gestalten, erfolgt die Bearbeitung der Steueranmeldungen zentral beim Finanzamt München. Dies soll die bayerischen Unternehmen entlasten und die Expertise bündeln.
Zentrale Bearbeitung im Finanzamt München
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat kürzlich über die Mindestbesteuerung und die damit verbundene Zentralisierung des Prozesses informiert. Mit der Zuständigkeit des Finanzamts München für die Bearbeitung der Mindeststeueranmeldungen will das LfSt eine Bündelung der Fachkompetenzen erreichen. Durch diese Maßnahme sollen sowohl die betroffenen Unternehmen als auch die übrigen Finanzämter in Bayern entlastet werden.
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Unternehmen, die unter das neue Mindeststeuergesetz fallen, können sich bei Fragen direkt an die Kolleginnen und Kollegen des Finanzamts München wenden. Mit der Zentralisierung sollen die Unternehmen besser betreut werden, während die Finanzämter in den restlichen Regionen Bayerns von den Aufgaben der Mindeststeuer befreit werden.
Ablauf der Mindestbesteuerung in Bayern
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, erhalten die betroffenen bayerischen Konzerne nach Abgabe der sogenannten Gruppenträgermeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine neue Steuernummer. Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Steueranmeldung freigeschaltet, sodass die Unternehmen ihre Steueranmeldungen an das Finanzamt München übermitteln können, das die Bearbeitung übernimmt.
Mit dieser strukturellen Veränderung wird der Mindestbesteuerungsprozess in Bayern deutlich zentraler und effizienter organisiert, was zu einer besseren Unterstützung der Unternehmen führen soll.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 2.10.2024
12.09.2025 - Daniel Eilenbrock
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