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Steinhoff setzt sich vor Gericht durch und setzt den Anlegern damit einen schweren Schlag zu

Ein Ende mit Schrecken?

NTG24 - Steinhoff setzt sich vor Gericht durch und setzt den Anlegern damit einen schweren Schlag zu

 

Schon seit Längerem bemüht sich Steinhoff darum, die Gläubiger zu befrieden und hat dafür einen Plan ins Auge gefasst, welcher die Aktionäre defacto enteignen würde. Eben jener wurde von den Anteilseignern schon zweimal abgeschmettert. Im Rahmen eines laufenden WHOA-Verfahrens nach niederländischem Recht haben nun allerdings Richter ein Urteil gefällt. Damit kann Steinhoff seine Pläne nun durchsetzen und die Folgen davon könnten weitreichender kaum sein.

Grob zusammengefasst ist angedacht, rund 80 Prozent der Unternehmensanteile an die Gläubiger zu übertragen. Jene gewähren dafür großzügigerweise einen weiteren Aufschub bei den Verbindlichkeiten von Steinhoff (NL0011375019), verzichten jedoch nicht auf die erdrückenden Zinse, geschweige denn auf nur einen Cent ihrer Forderungen. Die Anleger werden abgespeist und stehen vor einem potenziellen Totalverlust. Der Steinhoff-Aktie steht sehr wahrscheinlich das Delisting bevor.

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Werbebanner EMH PM TradeNur wenige haben noch Hoffnung, dass sich in dieser Sache noch irgendetwas ändern wird. Bei „Der Aktionär“ geht man davon aus, dass die Angelegenheit noch bis Ende des laufenden Monats durch sein wird. Der Steinhoff-Aktie droht das Delisting und bestehende Anteilseigner können nicht unbedingt darauf hoffen, dass sie überhaupt noch etwas bekommen. Zwar gibt es in Deutschland Regeln für ein Delisting, welches auch eine Kompensation von Anteilseignern vorhersieht. Das ist aber so ziemlich der letzte Strohhalm, an den man sich derzeit noch klammern kann.

 

Steinhoff im freien Fall

 

Dass die Entscheidung der Richter bei den Aktionären wenig beliebt ist, zeigt ein Blick auf den Aktienkurs von Steinhoff überdeutlich. Jener rutschte im gestrigen Handel um gut 70 Prozent (!) in die Tiefe und landete dadurch bei gerade einmal noch 0,0045 Euro. Die Aktie ist mehr oder weniger wertlos geworden, woran sich mit den jüngsten Entwicklungen im Hinterkopf sehr wahrscheinlich auch nichts mehr ändern wird.

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Vielleicht wird in den kommenden Tagen noch etwas spekuliert und schon allein aufgrund des extrem niedrigen Kurses sind große Bewegungen in beide Richtungen grundsätzlich möglich. Darauf zu spekulieren, wäre aber grob fahrlässig und die Risiken könnten höher kaum sein. Bis vor Kurzem wurde Steinhoff noch in den sozialen Medien von einigen Beobachtern als große Chance propagiert. Das sollte Anlegern aber letztlich wohl nur eine Lehre dafür sein, dass nicht jedem selbsternannten Experten in Anlagefragen Vertrauen zu schenken ist.

Für die Steinhoff-Aktie geht wohl eine lange Reise zu Ende. Ursprünglich war das Unternehmen vor Jahren durch einen Bilanzskandal in die Bredouille geraten. Schon kurz darauf hofften an der Börse viele auf ein Comeback, denn hinter dem Konzern stehen durchaus einige profitable Töchter. Doch es hat letztlich nicht sollen sein. Die enormen Schulden nebst der erdrückenden Zinslast erwiesen sich als zu groß, um daraus einen für Anleger erfreulichen Ausweg zu finden.

 

Lieber auf Abstand bleiben

 

Pennystocks wie Steinhoff locken immer wieder spekulative Anleger an, die auf einen möglichen Tenbagger hoffen und sich im günstigsten Fall traumhafte Renditen ausmalen. Ein solcher Plan kann auch durchaus aufgehen. Doch in den allermeisten Fällen enden solche Spekulationen eben doch in Enttäuschung. Es war und ist Glücksspiel, hier auf eine größere Erholung zu setzen, was mit einem nachhaltigen Investment nicht viel zu tun hat. Die Chancen sind vergleichbar mit einem durchschnittlichen Lottoschein.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeDas gilt nach der nun erfolgten Entscheidung noch viel mehr als bisher. Spätestens jetzt sollte auch dem letzten Optimisten klar sein, dass bei Steinhoff schlicht nicht mehr zu holen ist. Wer sich auf das Abenteuer eingelassen hat, dem ist nur zu wünschen, dass die Verluste durch ein diversifiziertes Portfolio etwas abgemildert werden können. Ansonsten sind verlorene Investments als Lehrgeld abzuschreiben. Es kann sich lohnen, Risiken einzugehen. Doch wenn diese derart unüberschaubar sind wie bei Steinhoff, sollten bei Anlegern sämtliche Alarmglocken schrillen.

22.06.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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