
Gefälschte Steuerbescheide in NRW: Änderung beim Versand von Papierdokumenten ab 2025
Finanzverwaltung warnt vor Betrügern und ändert gleichzeitig ein Merkmal
Die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen warnen derzeit vor einer neuen Welle gefälschter Steuerbescheide, die bei Bürgerinnen und Bürgern eingehen. Diese betrügerischen Schreiben sehen auf den ersten Blick verblüffend echt aus und enthalten oft Forderungen über vermeintlich nachzuzahlende Steuern. Besonders perfide: Die gefälschten Bescheide sind mit einer Bankverbindung versehen, die zu den Konten der Betrüger führt.
Wie erkennen Sie gefälschte Steuerbescheide?
Die Finanzämter weisen darauf hin, dass gefälschte Bescheide in der Regel einige Auffälligkeiten aufweisen, die sie von echten Schreiben unterscheiden:
1. Ungewohnte Bankverbindungen: Finanzämter verwenden standardisierte Bankverbindungen. Stimmen diese nicht mit den Ihnen bekannten Kontodaten überein, sollten Sie misstrauisch werden.
2. Fehler im Layout oder der Sprache: Gefälschte Schreiben enthalten oft Rechtschreibfehler, unübliche Formulierungen oder Abweichungen im Layout.
3. Ungewöhnliche Kontaktwege: Echtes Schriftgut vom Finanzamt fordert Sie niemals auf, über E-Mail oder per Telefon persönliche Daten preiszugeben oder Zahlungen zu leisten.
4. Vermeintliche Dringlichkeit: Betrüger setzen auf Zeitdruck, um Sie zur sofortigen Zahlung zu drängen. Echte Mahnungen und Steuerbescheide bieten immer eine ausreichende Zahlungsfrist.
Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens haben, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Nutzen Sie dazu die offiziellen Kontaktwege, um sicherzustellen, dass Sie mit der Behörde und nicht mit Betrügern kommunizieren.
Das ändert sich ab 2025: Keine gelochten Steuerbescheide mehr
Neben der Warnung vor gefälschten Bescheiden kündigen die Finanzbehörden eine weitere Änderung an: Ab 2025 wird das zentrale Rechenzentrum der Finanzverwaltung Steuerbescheide, Mahnungen und andere amtliche Schreiben nicht mehr gelocht versenden. Ebenso werden Überweisungsbelege nicht mehr perforiert beigefügt.
Diese Neuerung folgt dem allgemeinen Trend der Digitalisierung und der Bemühung, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Zwar mag dies auf den ersten Blick eine kleine Änderung sein, doch für viele Bürgerinnen und Bürger bedeuten gelochte Unterlagen und perforierte Belege eine praktische Hilfe für die Ablage und Bearbeitung. Die Finanzbehörden bitten um Verständnis und weisen darauf hin, dass die meisten Anliegen inzwischen auch digital bearbeitet werden können.
Tipps für den Umgang mit Steuerdokumenten
1. Prüfen Sie die Echtheit von Bescheiden: Nutzen Sie offizielle Kontaktwege, wenn Sie unsicher sind.
2. Digitale Verwaltung nutzen: Melden Sie sich für das Elster-Portal an, um Ihre Steuerdokumente direkt und sicher online zu erhalten.
3. Dokumente aufbewahren: Auch ohne Lochung oder perforierte Belege sollten Sie Steuerdokumente sorgfältig ablegen. Nutzen Sie gegebenenfalls Ordner und Trennblätter, um den Überblick zu behalten.
Die Finanzbehörden appellieren an die Bevölkerung, wachsam zu bleiben und sich bei Verdacht auf gefälschte Bescheide sofort zu melden. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf den Webseiten der Landesfinanzbehörden.
15.01.2025 - Daniel Eilenbrock
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