als .pdf Datei herunterladen

Die Steuererklärung 2023 im Fokus

Änderungen auf einem Blick

NTG24 - Die Steuererklärung 2023 im Fokus

 

Die Einkommensteuervordrucke für 2023 bringen einige wesentliche Änderungen mit sich. Dazu zählen neue Formulare, Anpassungen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen und ein stärkerer Fokus auf elektronische Datenübermittlung. Einige wichtige Punkte sind:

1. Elektronische Datenübermittlung: Die Finanzverwaltung setzt verstärkt auf elektronische Daten (eDaten), was die Steuererklärung vereinfacht. In bestimmten Anlagen wie dem Mantelbogen und der Anlage Vorsorgeaufwand sind bereits übermittelte Daten gekennzeichnet und müssen nicht erneut ausgefüllt werden.

Anzeige:

Werbebanner Semitax 22. Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Die Einkommensteuererklärungen für Gewinneinkünfte müssen elektronisch übermittelt werden. Dies gilt für Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG. Die entsprechenden Vordrucke werden aufgrund dieser elektronischen Übermittlungspflicht nur noch in Ausnahmefällen in Papierform angeboten. Die Anlage Corona-Hilfen, die bis 2022 verpflichtend war, wurde ab 2023 geändert. Dies betrifft Fälle, in denen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder ähnliche Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen deklariert werden.

3. Neue Abgabefristen: Die Frist für die Steuererklärung 2023 wurde auf den 31. August 2024 verlängert (2.9.2024 da 31.08.2024 ein Samstag)

4. Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag wurde auf 10.908€ bzw. bei Zusammenveranlagung auf 21.816€ erhöht, was steuerliche Entlastungen mit sich bringt.

5. Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen: Unter bestimmten Bedingungen sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen ab 2023 steuerfrei. Informieren Sie sich daher, ob Ihre Photovoltaikanlagen die Voraussetzungen erfüllt (BMF-Schreiben v. 17.7.2023, BStBl 2023 I S. 1494)

6. Änderungen bei Beteiligungseinkünften und Umgestaltung der Vordrucke: In den Einkommensteuervordrucken für 2023, speziell in den Bereichen für Beteiligungseinkünfte, gibt es eine wichtige Änderung. Das bisherige Feld "Bezeichnung (Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer)" wurde aufgeteilt in separate Felder für "Gesellschaft", "Finanzamt" und "Steuernummer". Diese Änderung ermöglicht eine präzisere und klarere Dateneingabe und erleichtert die Verwaltung und Überprüfung von Beteiligungseinkünften.

Die Formulare für die Steuererklärung 2023 sind umfangreicher geworden. Dies beinhaltet die Anlage Energetische Maßnahmen, die nun drei Seiten umfasst, die Anlage Kind mit vier Seiten und die Anlage Vorsorgeaufwand, die jetzt drei Seiten hat. Obwohl keine grundlegenden Änderungen in der Anlage Vorsorgeaufwand vorgenommen wurden, spiegelt die Länge und der Umfang der Formulare die gestiegene Komplexität und Detailliertheit der Steuererklärung wider.

 

23.01.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

  • Dominik Cremer - 23.01.2024 21:00:36 Uhr

    Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen!


 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)