Das Landgericht Bamberg fordert von der Alphabet-Tochter YouTube klarere Hinweise auf bezahlte Werbung
Alphabet äußerte sich bisher nicht zu etwaigen Schritten nach dem Urteil
Werbung bei YouTube besteht längst nicht mehr nur aus kleinen Clips, die in Videos eingebettet werden. Zahlreiche Influencer arbeiten auch mit Sponsoren zusammen, die dann direkt im Video genannt werden. Allerdings gibt es immer wieder Streit darüber, wie deutlich eine solche Zusammenarbeit zu markieren ist.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg störte sich an einem Video eines Finfluencers, der in einem Video eine Broker-App bewarb. Das Sponsoring wurde zwar in der Beschreibung genannt, der Sponsor selbst fand aber keine Erwähnung. Das Video enthielt lediglich zu Beginn einen Hinweis, der für zehn Sekunden zu sehen war. Die Verbraucherschützer klagten daraufhin gegen Alphabet (US02079K3059) und bekamen nun Recht zugesprochen.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das beanstandete Video von Dritten finanziert wurde, ohne dass der werbliche Charakter hinreichen transparent und in Echtzeit deutlich gemacht wurde. Aus diesem Grund verstoße Alphabet bzw. YouTube gegen den Digital Service Act (DSA). Daraus ergibt sich letztlich auch, dass in Zukunft Hinweise noch deutlicher ausfallen müssen.
YouTube wollte sich bezüglich weiterer Schritte bislang nicht äußern. Laut einem Artikel des „Handelsblatt“ ließ der Konzern lediglich mitteilen, das Urteil zu prüfen, sobald es vorliege. Dann solle auch über die nächsten Schritte entschieden werden. Für YouTube selbst dürfte das Ganze weniger dramatisch sein als für das Geschäftsmodell einiger wenig transparenter Content Creator.
Alphabet: Immer Ärger mit der EU
Allerdings handelt es sich längst nicht um die einzige rechtliche Auseinandersetzung, welche Alphabet mit der EU führte oder führt. Es ist klar erkennbar, dass die Wettbewerbshüter bei YouTube und anderen Plattformen genauer hinsehen. Da das Werbegeschäft trotz KI-Boom noch immer mit weitem Abstand die größten Umsätze einfährt, sind die Entwicklungen dort für Anleger von besonders großem Interesse. Das aktuelle Urteil stellt indes noch keine große Bedrohung dar und die Alphabet-Aktie reagierte entsprechend kaum.
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16.03.2026 - Matthias Eilenbrock

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