
Amazon steht vor einem Kartellverfahren in den USA, welches das Unternehmen Milliarden kosten könnte
Die FTC macht ernst gegen Amazon
Bereits im vergangenen Jahrzehnt nahm die US-Behörde FTC Ermittlungen gegen Amazon auf aufgrund von Vorwürfen, dass der Online-Gigant Nutzer unrechtmäßig zu Prime-Kunden gemacht zu haben. Darauf folgt nun ein Kartellverfahren, das es in sich hat. Im schlimmsten Fall könnte eine Strafe im dreistelligen Millionenbereich auf Amazon zukommen.
Noch dazu könnte eine Strafe von 53.000 US-Dollar für jeden einzelnen Verstoß zusätzlich verhängt werden. Da die Anklage von rund 40 Millionen Fällen spricht, würden dabei etliche Milliarden anfallen. Entsprechend groß ist die Nervosität unter den Anlegern. Mit der Aktie von Amazon (US0231351067) ging es am Dienstag um etwas mehr als drei Prozent bis auf 220,71 Dollar in Richtung Süden.
Konkret vorgeworfen wird Amazon, beim Abschluss von kostenlosen Probe-Abos für Prime nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass nach Ablauf der kostenlosen Phase der automatische Übergang in ein kostenpflichtiges Abo zu 14,99 Dollar monatlich ansteht. Zwar habe es Arbeiten an einer Verbesserung von Kundeninformationen gegeben. Letztlich sei dies aber nicht umgesetzt worden, um einen Rückgang von Neuanmeldungen zu verhindern.
Amazon erkennt keine Probleme
Ferner macht Amazon es den Kunden nach Ansicht der FTC unnötig kompliziert, ein Prime-Abo zu beenden. Interne Daten des Konzerns würden erkennen lassen, dass etliche Millionen Nutzer den Kündigungsprozess auf halbem Wege abgebrochen haben. Amazon selbst sieht bei sich derweil keinerlei Fehlverhalten. Das Unternehmen beharrt auf der eigenen Darstellung, laut der die Geschäftsbedingungen für Prime klar kommuniziert seien.
Abhängen wird nun alles davon, wie die Richter die Lage einschätzen mögen. Sollten die Justiz der Argumentation der FTC folgen, würde dies selbst dann herbe Rückschläge für Amazon bedeuten, wenn bei der Höhe möglicher Strafzahlungen nicht das Maximum ausgereizt werden würde. Gefährlich ist vor allem aufgrund der schieren Menge an Einzelfällen, dass zusätzliche Strafen für eben solche verhängt werden könnten.
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25.09.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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