BGH Urteile sorgen für mehr Transparenz bei Dispozinsen
Mitteilung vom 18.08.2021 zu den Urteilen des BGH XI ZR 19/20 und XI ZR 46/20 vom 29.06.2021
Durch die BGH Urteile vom 29.06.2021 schafft der Gesetzgeber den ersten wichtigen Schritt zur Transparenz bei Banken und deren Veröffentlichung Ihrer Zinssätze bei Dispokrediten in Werbemedien.
Wer kennt es nicht: Banken werben oft mit unklaren Angaben bei Überziehungszinssätzen wie z.B. „bis zu 10,90 Prozent“ – doch damit soll jetzt Schluss sein, zumindest, wenn man den Urteilen des Bundesgerichtshofs glauben darf. Hier gab es Klagen gegen die Deutsche Bank und der Spada-Bank Hessen, welche von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingelegt wurden – mit Erfolg.
Demnach müssen Banken die Zinssätze besonders hervorheben und klare Formulierungen hinsichtlich der genauen Kosten für Kontoüberziehung treffen. Vor allem die Abgrenzung zu den anderen Angaben zum Girokonto muss bei den Dispozinsen erkennbar sein, so die Richter. Schwammige Aussagen, wie die eben beschriebene, sind nicht zulässig, da sie den Kunden in die Irre führen und ihn nicht darüber informieren, in welcher Höhe er tatsächlich Zinsen zu zahlen hat.
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt sich der Sache angenommen und geurteilt, dass die Dispozinsen nicht in der Gesamtdarstellung der Bankkonditionen versteckt sein dürfen und Banken mit unterschiedlichen Zinssätzen zumindest die Zinsspanne angeben müssen. Die hiergegen eingelegten Revisionen der Banken wies der Bundesgerichtshof jedoch ab und bekräftigte mit seinen Urteilen viel mehr den Wunsch aller Sparer / Anleger: Mehr Transparenz
Die Urteile des BGH im Wortlaut:
BGH, Urteil v. 29.06.2021 - XI ZR 19/20 - NWB Urteile
BGH, Urteil v. 29.06.2021 - XI ZR 46/20 - NWB Urteile
18.08.2021 - Daniel Eilenbrock
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)