
Die Stadt New York scheint Fahrdienstleistern wie Uber etwas entgegenzukommen, doch noch immer sind weitreichende Änderungen der Spielregeln geplant
Die Anleger von Uber sind nicht erfreut
Die Stadt New York nähert sich Fahrdienstleister Uber sowie der Konkurrenz ein wenig an, indem die Erhöhung von Mindestlöhnen für Fahrer um lediglich fünf statt zuvor angedachter 6,1 Prozent erhöht werden. So richtig freuen können die Anleger sich darüber aber nicht, denn an anderen Plänen scheint die Politik festhalten zu wollen.
Angedacht ist unter anderem, Uber (US90353T1007) und Lyft künftig das Ausschließen sogenannter Gig-Arbeiter nicht mehr zu erlauben. Im vergangenen Jahr begannen die Fahrdienstleister damit, solche freien Kräfte willkürlich von der Plattform auszusperren, um Kosten einzusparen. Außerdem soll Uber seine Fahrer nach dem Willen der Stadt New York in Zukunft auch außerhalb der Fahrten vergüten.
Zahlungen sehen die Regeln sowohl für Anfahrten zum Kunden als auch für Wartezeiten zwischen Aufträge vor. Das bereitet den Anlegern Sorge und so verlor die Uber-Aktie am Freitag zeitweise deutlich an Wert, ehe sie sich im späteren Handel immerhin wieder stabilisieren konnte. Das Unternehmen ist von den Plänen ebenfalls wenig begeistert.
Im Prinzip soll Uber viele Regelungen einhalten, die bisher klassischen Taxi-Fahrern vorbehalten waren. Der Anbieter warnt davor, dass in einem solchen Fall die Preise massiv ansteigen könnten. Den Autor dieser Zeilen wundert das fast ein bisschen. Denn sehr viel günstiger als ein Yellow Cab ist ein Uber vom John F. Kennedy Airport nach Manhattan eigentlich schon heute nicht. Noch dazu gibt es im Taxi feste Preise. Was ein Uber kostet, das weiß man oft erst am Ziel.
Uber in der Defensive
Aus Unternehmenssicht ist es nachvollziehbar, dass Uber seine Vorzüge zu verteidigen versucht. Die Erfolgsaussichten in New York dürfen aber als eher gering angesehen werden. Für die Anleger ist das noch kein Beinbruch, da es sich letztlich um einen Sonderfall handelt und der Anbieter anderswo noch immer sein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell wie gehabt weiterverfolgen kann.
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23.06.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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