Zusammen mit Universal klagt Disney gegen den KI-Bildgenerator Midjourney aufgrund von Copyright-Verletzungen
Mit Disney klagt nun auch Hollywood erstmals gegen KI-Generatoren
Der Erfolgszug der KI ist nicht mehr aufzuhalten. Die Technologie brachte etliche Generatoren hervor, mit denen im Prinzip jeder Inhalte auf professionellem Niveau mit einem simplen Prompt erstellen kann. Darin verbirgt sich viel Potenzial, doch die Frage um das Copyright ist noch immer ungeklärt. Disney und Universal sehn ihr geistiges Eigentum nun von Midjourney bedroht und ziehen gegen den Anbieter vor Gericht.
Einem Bericht von „CNBC“ zufolge fordert Disney (US2546871060) ein Geschworenengericht, um dem „bodenlosen Plagiatsloch“ bei Midjourney entgegenzutreten. Der Mediengigant stört sich konkret daran, dass die Software frei heraus Bilder mit Charakteren aus Reihen wie „Star Wars“, „Die Simpsons“ oder „Minions“ erstellt. Disney erhält dafür keinerlei Lizenzgebühren.
Dem Unternehmen zufolge wurde Midjourney vor Einreichung der Klage bereits aufgefordert, Verstöße gegen das Urheberrecht zu unterlassen. Dem kam das KI-Startup aber offenbar nicht nach und veröffentlichte stattdessen immer neue Modelle für seinen Bildgenerator, bei denen weiterhin Charaktere und Marken von Disney abgebildet werden konnte. Aus Sicht von Disney handele es sich dabei um Piraterie, welche nicht weniger rechtswidrig sei, nur weil diese von einem KI-Unternehmen begangen wird.
Es wird spannend zu sehen sein, wie die Gerichte die Angelegenheit bewerten werden. Klagen gegen KI-Firmen sind nichts Neues, doch mit Disney und Universal schaltet sich nun erstmals auch Hollywood in das Geschehen ein. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Im Extremfall könnte es KI-Firmen freie Hand bei der Erstellung von Inhalten geben. Umgekehrt wären Einschränkungen denkbar, durch welche das Geschäftsmodell von Midjourney und Konsorten grundsätzlich infrage gestellt würde. Natürlich gibt es zwischen diesen beiden Extremen auch einige Grautöne.
Disney: Ist das schon Verzweiflung?
An der Börse wurde die Klage ohne große Aufregung zur Kenntnis genommen. Dass Disney damit ein Befreiungsschlag gelingen könnte, daran scheinen die Anteilseigner nicht zu glauben. Der Aktienkurs gab am Donnerstag um 0,8 Prozent auf 118,61 US-Dollar nach. Vielleicht entsteht bei manch einem auch der Eindruck, als würde Disney juristisch gegen eine Technologie vorgehen, welche das kreative Arbeiten in Zukunft grundlegend verändern wird, da es schlicht an eigenen Ideen für den Umgang damit mangelt. Das hat zumindest ansatzweise den Nachgeschmack von dezenter Verzweiflung.
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13.06.2025 - Daniel Eilenbrock

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