Aufgrund illegaler Inserate kommt auf Airbnb eine 64 Millionen Euro schwere Geldstrafe in Spanien zu
Die Aktionäre von Airbnb scheinen es gelassen zu sehen
Schon seit einigen Jahren mehrt sich in Spanien Widerstand gegen den überbordenden Tourismus. Vor allem bei Hotspots wie Mallorca klagt die Bevölkerung darüber, dass es kaum noch bezahlbaren Wohnraum für einheimische gebe, während immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen angepriesen werden.
Mit als hauptverantwortlich für diese Lage wird Airbnb (US0090661010) gemacht. Über die Plattform können private Wohnräume recht unkompliziert als Ferienunterkunft angeboten werden. Genau damit warb der Anbieter in der Vergangenheit auch munter, kassiert dafür nun allerdings eine herbe Strafe in Spanien. Dort stand der Vorwurf im Raum, dass bei 65.000 Anzeigen für Wohnungen geworben wurde, die nicht über die notwendige Lizenz verfügten.
Die Folge ist eine Strafe über 64 Millionen Euro. Dies entspricht Medienberichten zufolge dem Sechsfachen der Gewinne, welche Airbnb mit den fraglichen Inseraten seit der ersten Verwarnung bis zur Entfernung erzielt habe. Ein Einspruch wurde bereits zurückgewiesen und das Urteil darf damit als rechtskräftig angesehen werden.
Die Airbnb-Aktie ließ sich davon nicht weiter beeindrucken. Am Montag ging es an der Börse sogar um 2,7 Prozent bis auf 131,81 US-Dollar in Richtung Norden. Der anhaltende Reiseboom verleiht dem Titel seit einigen Wochen wieder Rückenwind. Kleinere Rückschläge lassen sich verdauen. Das Unternehmen selbst scheint auf das Urteil in Spanien noch nicht reagiert zu haben.
Es könnte ungemütlicher für Airbnb werden
Für sich genommen ist die Strafe in Spanien für Airbnb verschmerzbar. Die größte Gefahr besteht darin, dass andere Länder dem Beispiel folgen könnten und steigende Anforderungen das Geschäftsmodell dezent infrage stellen. Schließlich hat nicht nur Spanien mit Übertourismus zu kämpfen, durch den die lokale Bevölkerung mehr und mehr verdrängt wird. Anleger tun gut daran, das Thema weiterhin im Auge zu behalten.
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16.12.2025 - Matthias Eilenbrock

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