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Meta und Alphabet müssen sich vor Gericht verantworten, Snap kauft sich frei und Apple plagen Vorwürfe über Technologiediebstahl

Gerichtliche Auseinandersetzungen bleiben bei Tech-Konzernen an der Tagesordnung

NTG24 - Meta und Alphabet müssen sich vor Gericht verantworten, Snap kauft sich frei und Apple plagen Vorwürfe über Technologiediebstahl

 

Die großen Tech-Konzerne aus den USA kämpfen eigentlich immer mit irgendwelchen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aktuell beschäftigt die Presse ein Fall in den USA, welcher den Betreibern von sozialen Medien heftige Vorwürfe macht. Die sehen die Angelegenheit allerdings ganz anders als die Kläger, und zumindest zwei namhafte Vertreter scheinen bereit zu sein, dies vor Gericht auszufechten.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeGeklagt wird in Los Angeles mit dem Vorwurf, dass die Nutzung sozialer Medien aufgrund des Aufbaus der Plattformen systematisch in die Depression führen würde. Der Klage angeschlossen haben sich sowohl Einzelpersonen als auch Schlubezirke und Generalstaatsanwälte von Bundesstaaten, wie die „FAZ“ zu berichten weiß. Als Stein des Anstoßes dient der Fall einer 20 Jahre alten Frau, die bereits vor ihrem zehnten Lebensjahr munter bei YouTube und Instagram aktiv gewesen sein soll.

 

 

 

Damit zielt die Klage direkt auf den Instagram-Betreiber Meta (US30303M1027) ab. Es ist nicht das erste Mal, dass dessen Plattformen gerade für junge Menden als gefährlich angesehen wird. In Australien wurde die Nutzung für Personen unter 16 Jahren bereits verboten. In einigen anderen Ländern wird über eine ähnliche Regelung nachgedacht. Das könnte auch für die Anleger noch unangenehm werden, die sich in der vergangenen Woche aber erst einmal über hervorragende Zahlen und noch größere KI-Ambitionen freuten.

 

Alphabet ist sich keiner Schuld bewusst

 

Nach Ansicht von Meta stellen sei es irreführend, von einer pauschalen Schädigung durch soziale Medien zu sprechen. Zudem habe das Unternehmen bereits viel für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen getan. Alphabet (US02079K3059) argumentiert derweil damit, dass YouTube mit Plattformen wie Instagram überhaupt nicht zu vergleichen sei. Dass YouTube eine Suchtwirkung haben könnte, davon will man in Mountain View nichts wissen.

Entscheiden werden über die Angelegenheit die Richter. Der konkrete Fall in Los Angeles soll in sechs bis acht Wochen zu einem Urteil führen. Im Erfolgsfall hat die Klägerseite bereits mehr als 2.000 ähnliche Klagen vorbereitet, die sich dann auf das erste Urteil berufen sollen. Es geht für Google und Meta also um weit mehr als nur diesen spezifischen Fall. Das Ganze könnte noch historische Ausmaße annehmen und dann auch beim Aktienkurs Spuren hinterlassen. Letzterer wurde bisher noch nicht weiter beeinflusst.

 

Snap ist fein raus

 

Ursprünglich richteten sich die Vorwürfe auch gegen den Snapchat-Betreiber Snap (US83304A1060), der sich allerdings im Vorfeld auf einen Vergleich mit der Klägerseite einigen konnte. Über die Details dazu ist nichts weiter bekannt. Wie üblich beinhaltet ein solcher Vergleich aber kein Schuldeingeständnis. Es ist gut vorstellbar, dass die Angelegenheit für Snap nicht eben billig war. Dafür kann das Unternehmen auf den nun beginnenden Prozess aber sehr viel entspannter blicken.

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Das hilft dem angeschlagenen Aktienkurs allerdings nicht weiter. Das Social-Media-Verbot in Australien hat die Anteilseigner bereits aufgeschreckt und noch dazu kämpft Snap mit einer starken Konkurrenz, Wachstumsschwächen auf dem wichtigen US-Markt und chronischen Profitabilitätsproblemen. Das Ergebnis ist ein Aktienkurs, der in den letzten zwölf Monaten um knapp 40 Prozent in die Tiefe stürzte und am Freitag mit 6,90 US-Dollar ein neues 52-Wochen-Tief markierte.

 

Auch Apple wird vor Gericht geschleppt

 

Bei Apple (US0378331005) sieht die Lage dank hervorragender Zahlen und ansehnlicher Verkaufszahlen des iPhone 17 sehr viel angenehmer aus. Juristischer Gegenwind ist aber auch in Cupertino zu spüren. Ende Januar klagte das Unternehmen Reincurbate im US-Bundesstaat New Jersey aufgrund mutmaßlichen Technologiediebstahls sowie der Ausnutzung einer Monopolstellung. Vorgeworfen wird Apple, patentierte Funktionen der im Jahr 2020 veröffentlichten App Camo genutzt zu haben, diese in eigene Systeme integriert und so Nutzer an sich gebunden zu haben.

Apple lässt sich bislang nicht aus der Ruhe bringen und beteuerte, stets fair zu konkurrieren. Geisitge Eigentumsrechte seien berücksichtigt. Die beanstandeten Kamerafunktonen habe man intern selbst entwickelt. Auch in diesem Fall werden die Richter das letzte Wort haben. Die möglichen Konsequenzen sind für Apple aber selbst im schlechtesten Fall weitaus weniger dramatisch als bei der Klage gegen Meta und Google.

 

Der Preis des Erfolgs?

 

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Werbebanner EMH PM TradeOhne über aktuelle Klagen urteilen zu wollen: dass große und erfolgreiche Unternehmen vor Gericht gezerrt werden, ist schlicht Normalität. Das liegt (hoffentlich) nicht unbedingt daran, dass die Verantwortlichen sich um Gesetze oder das Wohlergehen der Nutzer nicht scheren würden. Doch schon allein aufgrund der Größe der Plattformen kann es schon mal zu unvorhergesehenen Entwicklungen kommen. Darüber hinaus weckt der Erfolg auch Begehrlichkeiten, gerade im US-Justizsystem mit seinen oftmals schwindelerregenden Schadenersatzsummen. Anleger geraten bei einer Klage nicht direkt in Panik, behalten den Verlauf aber genau im Auge.

 

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02.02.2026 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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