
Das Bundeskartellamt nimmt sich die PDD Holdings-Tochter Temu vor und sieht Anzeichen für mögliche Wettbewerbsverstöße
Die Aktionäre von PDD Holdings zeigen sich wenig beeindruckt
Mit einem äußerst aggressiven Kurs konnte PDD Holdings in den vergangenen Jahren das Wachstum der Handelsplattform Temu vorantreiben. Jene spielt mittlerweile auch in Deutschland eine tragende Rolle und schafft es mit über 19 Millionen aktiven Kunden und einem Umsatz von 3,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf den fünften Platz der größten Onlinemarktplätze. Nun allerdings gerät das Unternehmen ins Visier des Bundeskartellamts.
Dem voraus ging eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland (HDE) aus dem Frühjahr. Seit einiger Zeit ermöglicht PDD Holdings (US7223041028) auch deutschen Händlern, ihre Waren bei Temu feilzubieten. Das Unternehmen selbst tritt nicht als Händler auf, sondern betreibt lediglich die Plattform dafür. Die Wettbewerbshüter hegen nun den Verdacht, dass dabei wohl einige wettbewerbswidrige Praktiken zum Einsatz kommen könnten. Vor allem wird dem Konzern vorgeworfen, den Händlern strenge Vorgaben bei der Preisgestaltung zu machen.
Der HDE sprach in seiner Beschwere davon, dass Händler für ein Produkt bei Temu höchstens 85 Prozent des Preises verlangen dürften, den sie auf anderen Plattformen verlangen. Dadurch bedingt seien Händler gezwungen, die Preise anderswo zu erhöhen, um noch auskömmliche Gewinne zu erzielen. Auf diese Weise nutze Temu seine Marktmacht gegenüber kleineren Händlern aus.
PDD Holdings: Temu ist sich keiner Schuld bewusst
Weitere Vorwürfe drehen sich um die Produktqualität sowie Sicherheitsstandards. In Testkäufen will der HDE festgestellt haben, dass bei Temu gekaufte Produkte oftmals nicht den hiesigen Sicherheitsvorschriften entsprechen würde. Beklagt wird sich zudem darüber, dass die PDD-Tochter mit irreführenden Countdowns und anderen zweifelhaften Methoden Preisreduzierungen bewerbe, was gegen das Lauterkeitsrecht verstoße. Darüber hinaus gibt es auch von anderen Stellen grundsätzliche Klagen darüber, dass von chinesischen Anbietern gekaufte Waren nicht den Mindeststandards der EU entsprechen würden.
Das Bundeskartellamt steht also schon fast vor einer Art Rundumschlag und sollte sich dabei etwas Belastbares finden, könnte es für Temu hierzulande ungemütlich werden. Das Unternehmen selbst streitet die Vorwürfe allerdings vehement ab. Es wird beteuert, dass man sich an alle geltenden Gesetzte halte und eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten anstrebe. Etwaige Bedenken sollen ausgeräumt werden, wie ein Sprecher gegenüber dem „Handelsblatt“ mitteilen ließ.
Ob die Vorwürfe begründet sein mögen oder nicht, das lässt sich aus der Ferne nicht feststellen. Klar erkennbar ist aber, dass PDD Holdings und Temu dem hiesigen Einzelhandel große Sorgen bereiten, was für einen erfolgreichen Ansatz und ansehnliches Wachstum spricht. Die einzige Frage scheint zu sein, ob diese Erfolge auch mit legalen Mitteln erreicht werden konnten.
Kaum Aufregung
An der Börse führten die angekündigten Ermittlungen des Bundeskartellamts zu keiner nennenswerten Reaktion, auch wenn es sich bei Deutschland um einen vergleichsweise großen und umsatzstarken Markt handelt. Die PDD Holdings-Aktie blieb ihrem Aufwärtstrend mit Zugewinnen von knapp 30 Prozent in den letzten sechs Monaten treu und es ergaben sich am Mittwoch keinerlei Schwächeanzeichen. Das ist nachvollziehbar, da keine allzu großen akuten Risiken zu erkennen sind. Das Verfahren dürfte sich sehr wahrscheinlich in die Länge ziehen.
Vielleicht etwas zynisch ist dabei auch die Überlegung, dass PDD Holdings sich selbst im Fall der Fälle seine Marktanteile erst einmal gesichert hat. Sollte es zu Strafen kommen oder sollten Anpassungen notwendig sein, ließe sich dies vielleicht verkraften. Es käme einem Markteinstieg mit der Brechstange gleich. Aus ethisch-moralischer Sicht ließe sich dies verurteilen, allerdings noch nicht, solange es kein klares Urteil gibt. Für den Moment gilt die Unschuldsvermutung und der Erfolg scheint Temu erst einmal recht zu geben.
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09.10.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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