Es regt sich Widerstand gegen die geplante Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft
Ist am Ende alles umsonst?
Im Januar wurden die Schlagzeilen zeitweise beherrscht von einem Unternehmen, das zu normalen Zeiten nur die Wenigsten Anleger auf dem Schirm gehabt haben dürften. Der Videospiele-Gigant Activision Blizzard geriet plötzlich ins Gespräch, als kein geringerer als Microsoft eine Übernahme des Konzerns ankündigte.
Dabei schien im ersten Moment bereits alles perfekt zu sein. Die beiden Unternehmen waren sich über die Details schnell einig und Microsoft (US5949181045) war zum Zahlen eines ansehnlichesn Aufschlags für die Anteile von Activision Blizzard (US00507V1098) bereit. Letztere erlebten eine Neubewertung und halten sich bis heute auf dem damals erreichten Niveau. Im Anschluss geriet das Thema etwas von der Bildfläche.
Nun scheint es allerdings so, als könnte der Deal am Ende vielleicht noch platzen. Zumindest berichtet „Der Aktionär“ darüber, dass die SOC Investment Group Anleger dazu aufruft, sich bei der Aktionärsversammlung in gut einer Woche gegen die Übernahme auszusprechen. Sollten dieser Bitte genügen Investoren folgen, könnte die Übernahme am Ende gänzlich platzen. Allerdings ist fraglich, ob sich dafür wirklich eine Mehrheit finden wird.
SOC bringt führt aber auch ganz praktische Gründe dafür ins Feld, mit Blick auf die Übernahme erst einmal skeptisch zu bleiben. So wird davon ausgegangen, dass die Kartellbehörden das Ganze nicht einfach so durchwinken werden. Schließlich würde Microsoft sich einen enormen Vorteil zum größten Konkurrenten in Form von Sony verschaffen. Die meisten Experten rechnen allerdings damit, dass die Übernahme mit Auflagen gestattet wird.
Nur keine Panik
Die Meldung über ein mögliches Platzen der Übernahme klingt erstmal dramatisch. Das Ganze ist für den Moment aber nicht überzubewerten und letztlich dürften nur die Wenigsten Anleger ein Interesse daran haben, dass die Pläne von Microsoft vereitelt werden können. Schließlich würde die Aktie von Activision Blizzard in einem solchen Fall wieder eine Neubewertung durchleben, die sich dann aber in die andere Richtung bewegen würde.
19.04.2022 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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