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Europäische Hotels pochen gegenüber Booking auf Schadenersatz für einen Zeitraum von 20 Jahren

Profitierte Booking jahrelang von rechtswidrigen Praktiken?

NTG24 - Europäische Hotels pochen gegenüber Booking auf Schadenersatz für einen Zeitraum von 20 Jahren

 

Im vergangenen Jahr urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass sogenannte Bestpreisklauseln bei Booking gegen Kartellrecht verstoßen würden. Das Unternehmen stellte entsprechende Praktiken bereits zuvor aufgrund von Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) ein. Jene sahen vor, dass Anbieter auf der Plattform stets und immer den günstigsten Preis anbieten mussten, und das inklusive sämtlicher Gebühren für Booking. Ein günstigeres Angebot auf der eigenen Webseite oder anderswo wurde nicht akzeptiert.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeMancher Hotelbetreiber fühlte sich durch diesen Ansatz regelrecht erpresst. Es gab keinerlei Verhandlungsspielraum. Wer sich auf die Bestpreisklausel von Booking (US09857L1089) nicht einlassen wollte, der wurde auf der Plattform gar nicht gelistet, und das konnte und kann sich eigentlich kaum jemand erlauben. Der Marktanteil von Booking ist mit über 70 Prozent erdrückend. Wer heute auf der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit ist, der sucht häufig gar nicht erst auf anderen Plattformen als Booking. Nicht einmal der Siegeszug der KI scheint daran bisher etwas geändert zu haben.

 

 

 

Nun scheint es, als wäre wieder alles in Butter, da die entsprechende Klausel gefallen ist und der Wettbewerb gewissermaßen wiederhergestellt wurde. Doch die europäische Hotellerie möchte es dabei nicht einfach belassen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, wird eine Sammelklage vor einem niederländischen Gericht vorangetrieben, an der sich über 10.000 Hotels beteiligen. Als Klägerin treten die Hotel Claims Alliance und der Hotrec mit über 30 nationalen Hotelverbänden auf. Erreicht werden soll mit der Klage Wiedergutmachung, sprich Schadenersatz.

 

Das Interesse ist groß

 

Die Sammelklage erfreut sich unter Hotelbetreibern offenbar großer Beliebtheit, wie Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland zu berichten weiß, der sich ebenfalls beteiligt. Die Anmeldefrist wurde noch einmal bis zum 29. August verlängert. Es bleibt also noch etwas Zeit, um noch mehr Hotelbetreiber auf die eigene Seite zu bringen, den Druck gegen Booking zu erhöhen und potenziell enorme Summen geltend zu machen.

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Werbebanner Immobilienbewertung DresdenSolche können allein schon aufgrund des enorm langen Zeitraums zusammenkommen, auf den sich die Klage bezieht. Nach Ansicht der Hotelbetreiber litt man von 2004 bis 2024 unter der Bestpreisklausel und musste in diesem Zeitraum mit einem eingeschränkten Wettbewerb sowie allen daraus resultierenden Konsequenzen leben. Selbst wenn das Gericht einzelnen Hotels nur geringe Ausgleichszahlungen zuschreiben sollte, könnte bei der Masse an Klägern leicht ein Milliardenbetrag zusammenkommen.

Bisher wurde noch keine konkrete Summe in den Raum gestellt, welche von den klagenden Hotels eingefordert werden könnte. Booking scheint sich zu dem Ganzen ebenfalls noch nicht gemeldet zu haben. Es ist aber davon auszugehen, dass der Plattformbetreiber die Angelegenheit etwas anders einschätzt und sich dagegen zur Wehr setzen wird. Aus Sicht von Booking handelte es sich stets und immer um eine freiwillige Angelegenheit, da niemand defacto gezwungen war oder ist, sein Hotel bei Booking.com feilzubieten.

 

Die Aktionäre von Booking bleiben entspannt

 

Allzu besorgt scheinen die Anleger bezüglich der Angelegenheit noch nicht zu sein. Die Booking-Aktie musste am Freitag zwar Verluste hinnehmen. Dies war jedoch der allgemeinen Marktstimmung geschuldet und im außerbörslichen Handel am Wochenende gab es kaum weitere Bewegung zu erkennen. Noch dazu kann das Unternehmen im Zweifel selbst eine hohe Strafe verkraften und wird sehr wahrscheinlich nicht in Existenzängste verfallen. Schließlich scheint sich an der Dominanz auch nach der Abschaffung der Bestpreisklausel nichts geändert zu haben.

Anleger behalten das Thema im Auge, ohne deshalb in Panik zu geraten. Sehr wahrscheinlich wird es eine Weile dauern, bis es zu einem tatsächlichen Urteil kommt, gegen das dann auch noch Berufung eingelegt werden könnte. Eine akute Bedrohung entsteht also erstmal nicht, während die Nachfrage nach Hotels und Ferienwohnungen in diesem Jahr auf neue Bestmarken zu klettern scheint. Auch deshalb hinterließ die Booking-Aktie mit einem Schlusskurs von 5.386,29 US-Dollar am Freitag noch immer eine gute Figur. Auf Jahressicht konnte der Kurs des Papiers sich um fast 50 Prozent steigern.

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04.08.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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