
Mit einer neuen Grundsatzvereinbarung könnte Bayer PCB-Klagen weitgehend zu den Akten legen, was bei den Aktionären gut ankommt
Details zur Vereinbarung nennt Bayer bisher noch nicht
Glyphosat-Klagen sind bei Bayer momentan längst nicht die einzige Baustelle. Mit der Übernahme von Monsanto holte der Konzern sich auch Rechtsstreitigkeiten rund um den Einsatz von PCB in Leuchtstoffröhren ins Haus. Hunderte klagten darüber, nach einem Austritt der Chemikalie am Sky Valley Education Center an diversen Krankheiten erkrankt zu sein, darunter auch Fälle von Krebs.
In dieser Sache ist Bayer (DE000BAY0017) nun einen ganzen Schritt weitergekommen. Am Montag veröffentlichte das Unternehmen eine Mitteilung, laut jener die Tochter Monsanto eine Grundsatzvereinbarung zur Beilegung sämtlicher PCB-Fälle am Sky Valley Education Center erreichen konnte. Dies umfasse über 200 Kläger. Ausgenommen sind einzig Fälle, in denen Bayer bereits obsiegen konnte, gegen die allerdings Rechtsmittel eingelegt wurden.
Bayer machte zu den Details der Vereinbarung keine Angaben. Damit ist auch noch offen, wie viel der Pharma- und Agrarkonzern sich das Ganze kosten lassen möchte. Mitgeteilt wurde lediglich, dass die Kosten durch Rückstellungen gedeckt seien, die im Falle von PCB zuletzt auf 530 Millionen Euro beziffert wurden. Damit stellt das Unternehmen letztlich in Aussicht, dass die Bilanz durch die Vereinbarung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden dürfte.
Ein Lichtblick bei Bayer
Genau das führt bei den Aktionären zu guter Stimmung. Die Bayer-Aktie schoss am Montag zeitweise um mehr als vier Prozent in die Höhe. Im späteren Handel ließ die Euphorie zwar etwas nach. Mit einem Schlusskurs von 27,67 Euro konnte aber noch immer ein Tagesplus in Höhe von 2,3 Prozent verzeichnet werden.
Es bleiben freilich noch Ungewissheiten rund um Glyphosat, welche auch eine weitaus größere Bedrohung für Bayer darstellen. Aktuell wird die Strategie verfolgt, vor dem Supreme Court eine günstige Grundsatzentscheidung zu erwirken, mit der dann tausenden Klagen in einzelnen Bundesstaaten die Grundlage entzogen werden könnte. Fortschritte gab es dabei zuletzt allerdings nicht und das Ganze hängt noch immer wie ein Damoklesschwert über Unternehmen und Aktie.
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20.08.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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