
Der oberste Gerichtshof befragt die US-Regierung zum Thema Glyphosat und verschiebt damit eine für Bayer wichtige Entscheidung nach hinten
Die Aktie von Bayer reagiert mit Verlusten
Seit Monaten warten die Aktionäre von Bayer ungeduldig darauf, ob der Supreme Court sich dem Thema der Glyphosat-Klagen annehmen wird. Genau das ist derzeit die zentrale Strategie des Unternehmens, um das Thema endlich zu den Akten legen zu können. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs könnte endlich für eine allgemeingültige Klärung sorgen und potenziell tausenden Verfahren die Grundlage entziehen. Wer auf eine schnelle Entscheidung hoffte, wird allerdings enttäuscht.
Wie unter anderem das „Handelsblatt“ berichtet, wurde die Entscheidung darüber, ob der Supreme Court sich überhaupt mit dem Anliegen von Bayer (DE000BAY0017) befassen wird, etwas nach hinten verschoben. Denn die Richter fordern nun zunächst eine Stellungnahme des US-Regierung an. Bayer selbst sieht darin einen Fortschritt und CEO Bill Anderson freut sich nach eigener Aussage darauf, die Position im Weißen Haus zu erfahren.
Auf Seiten der Anleger machte sich aber Ernüchterung breit. Gerechnet wird mit der fraglichen Stellungnahme zum Herbst. Die endgültige Entscheidung wird wohl erst im kommenden Jahr vorliegen. Bis dahin macht sich weiterhin Unsicherheit breit und manchem zuvor hoffnungsvollen Anleger wird ein wenig der Boden unter den Füßen weggezogen. Die Bayer-Aktie gab am Montag um 5,3 Prozent auf 25,54 Euro nach.
Bayer gibt nicht auf
Geändert hat sich im Prinzip erstmal nichts. Wie gehabt müht sich Bayer mit Vorwürfen ab, dass der Unrkautvernichter Glyphosat bei einigen Personen Krebs hervorgerufen habe und auf entsprechende Risiken im Beipackzettel oder auf der Verpackung nicht hingewiesen wurde. Bayer argumentiert sowohl mit diversen Studien und Zulassungen als auch mit dem US-Recht.
Denn Hinweise auf eine möglicherweise krebserregende Wirkung darf der Konzern gar nicht aufbringen. Das untersagt die US-Umweltbehörde EPA, welche ihrerseits Glyphosat als sicher eingestuft hat. Mehrere US-Staaten ignorieren diese Vorgabe schlicht, worin Bayer einen klaren Widerspruch zwischen Landes- und Bundesrecht sieht. Das ist auch der Knackpunkt für das beim Supreme Court angestrebte Verfahren. Sollte jenes nicht zustandekommen, warnte der Konzern auch bereits, sich vom Geschäft mit Roundup und Co. in den USA vollständig verabschieden zu können.
Sowohl Bayer als auch die Anleger dürstet es vor allem nach Klarheit. Mittlerweile ist ein Punkt erreicht, an dem ein Ende mit Schrecken wahrscheinlich wohlwollender aufgenommen werden würde als ein Schrecken ohne Ende. Doch die Entscheidung wurde nun einmal mehr nach hinten vertagt. Wie die US-Regierung zu der Angelegenheit stehen mag, bleibt abzuwarten. US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy ist ein bekennender Gegner von Glyphosat, für die Stellungnahme zuständig wird allerdings Generalanwalt Dean John Sauer sein, heißt es in Medienberichten.
Alles beim Alten?
Etwas weniger entgeistert als die Aktionäre reagierten die Analysten auf die Meldung. An Empfehlungen und Kurszielen hat sich nichts geändert und bei Goldman Sachs wird keine Erhöhung der Unsicherheit festgestellt. Das bedeutet allerdings auch, dass es noch immer keine neuen Gewissheiten gibt und diese nun auch nicht konkret in Aussicht liegen. Das reicht vielen Anteilseignern aus, um sich erst einmal wieder auf der Seitenlinie zu positionieren. Zu verdenken ist es ihnen kaum.
Glyphosat-Klagen haben Bayer bereits viel Geld gekostet und es könnten weitere unangenehme Urteile folgen. Im Laufe der letzten Jahre wurden bereits mehrere Milliardenstrafen ausgesprochen. Solche werden im Nachgang zwar eigentlich immer reduziert, was in den Medien dann nicht mehr ganz so viel Aufmerksamkeit findet. Dennoch ist die Bedrohung schon allein aufgrund der schwindelerregend hohen Anzahl von Klagen für Unternehmen und Anleger sehr real. Wenigstens bis zum nächsten Jahr dürfte das Ganze einer nachhaltigen Erholung des Aktienkurses weiterhin im Wege stehen.
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01.07.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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