
Die Lufthansa kann sich vor Gericht gegen Condor durchsetzen und sieht Bedingungen für Vorzugskonditionen bei Zubringerflügen nun als gegenstandslos an
Condor will sich das von der Lufthansa noch nicht endgültig gefallen lassen
Airlines hatten während der Corona-Jahre ohnehin schon genug zu kämpfen, doch für Condor kam es im Jahr 2021 besonders dick. Die Lufthansa kündigte vor vier Jahren eine Kooperation mit dem Ferienflieger für Vorzugskonditionen bei Zubringerflügen auf, um sich stattdessen mehr auf die eigene Tochter Discover Airlines zu konzentrieren.
Condor wandte sich in der Folge an das Bundeskartellamt, und das mit Erfolg. Dort wurde der Lufthansa der Missbrauch einer dominanten Marktposition nachgesagte. Die Lufthansa (DE0008232125) wehrte sich dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und verzeichnete dort nun einen Erfolg. Der Beschluss der Wettbewerbshüter wird aufgehoben und damit auch der Anspruch von Condor auf besondere Konditionen.
Während die Lufthansa das Ganze schon als klaren Erfolg feiert, sieht Condor die Angelegenheit freilich etwas anders. Entschieden wurde aufgrund von Verfahrensfehlern. Laut Condor habe es aber keine inhaltliche Entscheidung gegeben. Das Unternehmen will nun weitere Schritte prüfen, kündigte aber noch keine konkreten Maßnahmen an.
Die Lufthansa hingegen beteuert, dass nun alle entscheidenden Verfahren die rechtliche Zulässigkeit der aufgekündigten Partnerschaft aufgezeigt hätten. Zubringerflüge bietet der Konzern Condor auch weiterhin an, dies allerdings ohne bevorzugte Behandlung im Rahmen des Interlining-Abkommens.
Mehr Rückenwind für die Lufthansa
Für gute Laune sorgt der Ausgang erst einmal bei den Aktionären, welche die Lufthansa-Aktie am Mittwoch um weitere 0,4 Prozent auf 8,30 Euro beförderten und damit die Rallye am Leben erhielten, wenn auch in einem eher gemächlichen Tempo. Auf Jahressicht konnte der Titel um fast 50 Prozent zulegen. Zu verdanken ist dies aber in erster Linie nicht gerichtlichen Erfolgen, sondern der anhaltenden Reiselust trotz Inflation und anderer Faktoren, welche die Kaufkraft der Menschen belastet.
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21.08.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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