Meta wird zu einer Milliardenstrafe verdonnert, doch an der Börse scheint sich darüber kaum jemand Sorgen zu machen
Als wäre nichts gewesen
Schon fast zehn Jahre ist es her, dass Edward Snowden seine Enthüllungen rund um die Praktiken der NSA an die Öffentlichkeit brachte und damit einen Sturm der Entrüstung auslöste. Eine der Folgen des Ganzen war auch eine Klage gegen Meta aufgrund der Übertragung von Nutzerdaten in die USA. Dabei wurde nun kürzlich ein Urteil gefällt.
Aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO soll Meta (US30303M1027) demnach eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zahlen. Die Kläger zeigen sich mit dem Urteil zufrieden, wenngleich sie eine noch höhere Strafe begrüßt hätten. Die maximale Strafe für entsprechende Vergehen liegt bei 4 Milliarden Euro. Noch ist das Urteil allerdings nicht in trockenen Tüchern und ist durch Meta anfechtbar. Das Unternehmen kündigte auch prompt an, in Berufung gehen zu wollen.
Ursprünglich war die Übertragung von Nutzerdaten aus der EU in die USA durch bestimmte Abkommen geregelt. Jene hielten einer Überprüfung vor dem EuGH allerdings nicht stand. Das liegt daran, dass Behörden in den USA die Daten ohne eine richterliche Prüfung einsehen können, was mit hiesigen Vorschriften nicht zu vereinbaren ist. Entsprechend gelten die USA nicht als sicherer Hafen für Nutzerdaten und die Übertragung davon ist damit per se problematisch.
Keine Chance für Meta?
Für Meta sind solche Probleme vor allem politischer Natur und das Unternehmen hofft darauf, dass im Laufe des Jahres mit einem neuen Abkommen für Klarheit gesorgt werden kann. Ob damit auch das nun vorliegende Urteil nichtig gemacht werden kann, daran zweifeln Experten allerdings. Schließlich wird die Strafzahlung für Vergehen aus der Vergangenheit verhängt, welche von einem möglichen neuen Abkommen unberührt bleiben würden.
Für Meta ist die Datenübertragung von enormer Wichtigkeit und ein wesentlicher Faktor bei der Erzielung von Umsetzen. Dies gestand der Konzern vor Gericht bereits recht offen ein und entsprechend besteht ein großes wirtschaftliches Interesse daran, die bisherigen Praktiken auch in Zukunft weiter umzusetzen. Die angesetzte Strafe dürfte die Facebook-Mutter dabei sogar im Zweifel mehr oder weniger hinnehmen. Da der Prozess sich fast eine ganze Dekade hinzog, dürfte Meta sehr wahrscheinlich mit seinem Vorgehen sehr viel mehr Geld verdient haben, als nun an die EU gezahlt werden soll.
Wohl auch deshalb reagierte die Meta-Aktie nicht mit einem plötzlichen Einbruch, sondern verbesserte sich am Montag sogar um gute drei Prozent auf 232,50 Euro. Manch einer war vielleicht regelrecht erleichtert darüber, dass die EU sich mit einer übersichtlichen Strafzahlung abspeisen lässt. Von den Kritikern wurden auch schnell erste Stimmen laut, solche Strafen an die Umsätze eines Unternehmens zu koppeln. Ansonsten entstünde die Gefahr, dass sich das Ignorieren der DSGVO wirtschaftlich rechnet und damit auch in Zukunft praktiziert wird.
Es kann jeden treffen
Meta wurde es erst einmal untersagt, weiterhin Nutzerdaten vollumfänglich aus der EU auf US-Server zu übertragen. Ob das Unternehmen sich daran auch halten wird oder nicht, lässt sich aus der Ferne schwerlich beurteilen. Grundsätzlich hat das Urteil aber eine recht große Tragweite. Betroffen sind davon auch andere Anbieter wie Google oder Microsoft (US5949181045), welche Daten ihrer Cloud-Dienste auf US-Server übertragen. Eine ähnliche Klage wie jene gegen Meta könnte sich da schnell wiederholen.
Es bleibt abzuwarten, was die kommenden Monate mit sich bringen werden und was das Berufungsverfahren noch ergeben wird. Es ist aber nicht völlig unmöglich, dass nun die Büchse der Pandora geöffnet wurde und US-Tech-Konzerne bei ihren hiesigen Aktivitäten umdenken müssen. Anleger müssen sich darüber aber nicht allzu sehr den Kopf zerbrechen. Selbst wenn die Politik nicht für neue Spielregeln sorgen sollte, so werden die Konzerne sich über kurz oder lang anpassen.
23.05.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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