
Ein brasilianisches Gericht wirft einer brasilianischen Tochter von Volkswagen sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Vergangenheit fort und verdonnert den Konzern nun zu Schadenersatz
Volkswagen wehrt sich entschieden und will in Berufung gehen
Die Volkswagen-Tochter Volkswagen do Brasil konzentrierte sich in der Vergangenheit nicht nur auf das Geschäft mit Autos. In den 70er und 80er Jahren betrieb das Unternehmen auch eine Rinderfarm mit Unterstützung und Förderung durch die damalige Militärdiktatur. Die Arbeitsbedingungen dort sollen jedoch zuweilen sklavenähnlichen Zuständen geglichen haben.
Das zumindest sieht ein Arbeitsgericht als erwiesen an und urteilte am Freitag, dass Volkswagen (DE0007664039) umgerechnet 30,4 Millionen Euro an Schadenersatz zahlen muss. Vorgeworfen wird dem Unternehmen bzw. der brasilianischen Tochter, Arbeiter über Jahre ausgenutzt zu haben. Es soll lange Arbeitstage und erniedrigende Arbeitsbedingungen gegeben haben. Einige Berichte sprechen davon, dass zum Teil gar keine Löhne ausgezahlt wurden und die Arbeiter von Sicherheitskräften am Verlassen der Farm gehindert wurden.
Volkswagen weist sämtliche Vorwürfe entschieden zurück und beteuert, sich mit einer 72-jährigen Tradition konsequent an die Menschenwürde zu halten uns zudem alle geltenden Gesetzte sowie Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten. Gegen das nun verhängte Urteil will der Konzern in Berufung gehen.
Zuvor scheiterten Versuche, einen Vergleich zu ziehen und die Angelegenheit damit aus der Welt zu schaffen. Die Ermittlungen in der Angelegenheit begannen bereits im Jahr 2019, nachdem die Vorwürfe erstmals dokumentiert wurden. Das nun beendete Verfahren wurde im Dezember 2024 auf den Weg gebracht. Vollständig abgehakt werden kann die Angelegenheit aber noch nicht.
(K)ein Problem für Volkswagen?
Selbst wenn Volkswagen mit der Berufung scheitern sollte, so wäre der finanzielle Schaden für das Unternehmen erst einmal verschmerzbar. Wohl auch deshalb reagiert die Aktie nicht weiter und geht weitgehend unverändert mit 99,66 Euro in den Handel am Montag. Der Imageschaden wäre aber immens, denn kein Unternehmen hat gerne eine richterliche Bestätigung dafür, in der Vergangenheit in irgendeiner Form ausbeuterische Praktiken unterstützt zu haben.
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01.09.2025 - Andreas Göttling-Daxenbichler
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