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Bayer: Neu auf KAUFEN – Glyphosat-Klagebeilegungen und neue Pharma-Blockbuster-Upgrades ab Mitte 2022 denkbar

Bruch des Primär-Abwärtstrends nach über 4 Jahren nachvollziehbar

NTG24 - Bayer: Neu auf KAUFEN – Glyphosat-Klagebeilegungen und neue Pharma-Blockbuster-Upgrades ab Mitte 2022 denkbar

 

Bereits seit Oktober 2017 geriet die Aktie von BAYER in einen dramatisch steilen und im Tief per Oktober 2020 von einer Kursdrittelung begleiteten Korrektursog (40 vs. 120 EUR) , dem eine Zusammenballung kritischster Geschäftsereignisse, wie insbesondere bisherige Multi-Milliarden- Dollarzahlungen zur Beilegung von US-Schadensersatzklagen wegen vermeintlicher Krebsverursachung des ehemaligen Monsanto-Unkrautvernichters RoundUp (Substanz Glyphosat), eine dadurch massiv angestiegene Bilanzverschuldung sowie im internationalen Vergleich bislang zudem eine deutliche Wachstumsunterlegenheit ihrer Kernsparten Pharmazie & Verbrauchergesundheit sowie Agrareinsatzstoffe zugrunde lagen.

Doch perspektivisch könnte sich gerade ungefähr ab Mitte 2022 nun eine entscheidende Minderung dieser jahrelangen Belastungsfaktoren einstellen, und dies nahezu simultan fast an allen zuletzt entscheidenden operativen Fronten.

Denn zunächst einmal, und dies ist sicher die momentan positivste und durchaus angebrachte Zuversicht, die die Aktie von BAYER (DE000BAY0017) seit Jahresanfang 2022 (+ 23 %) und dem zeitgleich nun charttechnisch klar erfolgten Ausbruch aus ihrem mehr als 4jährigen Primär-Korrekturtrend begleitet, ist nunmehr mit Recht eine gesteigerte Aussicht angebracht, dass erstmals auf höchster US-Bundesgerichtsebene (Supreme Court, der zugleich auch das Judikativorgan der US-Regierung darstellt) ein von Bayer dort gestellter Revisionsantrag positiv zugunsten des Leverkusener Konzerns beschieden werden könnte.

Das ursprüngliche Urteil in diesem fraglichen Prozess („Fall Hardeman“; 80 Mio. Schadensersatzklage wegen angeblicher Krebsverursachung durch RoundUp) durch ein kalifornisches Bezirksgericht wurde zunächst zwar gegen Bayer entschieden, der Konzern ging gegen jedoch seinerzeit gegen dieses Gerichtsurteil im August 2021 erstmals vor den Supreme Court in Revision, was sich im Nachhinein durch weitere diverse bundesstaatliche Glyphosat-Prozessentscheidungen zugunsten von Bayer bis zum Jahresende 2021 auch vollauf als berechtigt erwies.

 

Glyphosat: Laufende Revision vor dem Supreme Court könnte Klagebeilegungen künftig verbessern

 

Allein schon die Tatsache, dass der Supreme Court als höchstes nationales Justizorgan seit August 2021 überhaupt bereit war, das Urteil des kalifornischen Bundesstaatsgerichts im „Fall Hardeman“ einer übergeordneten Überprüfung zu unterziehen, könnte daher durchaus ein positiver Vorbote für weitere potenzielle Glyphosat-Prozesse gegen Bayer sein, da im Fall einer positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs Bayer nun überhaupt erstmals die rechtliche Handhabe hätte, jegliche Vergleichsforderungen auf Basis bundesstaatlicher Klageerhebungen künftig rundweg abzulehnen.

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Werbebanner EMH PM TradeMit einer entsprechenden Entscheidungsfindung des Supreme Court rechnet der Vorstandschef von Bayer, Werner Baumann, gemäß einem am 19.03. der „Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)“ gegebenen Interview voraussichtlich zur Jahresmitte und stuft dessen fallweise positive Präzedenzentscheidung im Sinne von Bayer als wegweisend für eine Abwehr nahezu aller weiteren anschließenden Glyphosat-Klagehaftungen auf bundesstaatlicher Ebene ein.

Positiv könnte den US Supreme Court dabei unseres Erachtens durchaus auch stimmen, dass Bayer in der zurückliegenden Beilegung weiterer umfangreicher Glyphosat-Einzelklagen bemerkenswert erfolgreich war. Denn während zum Ende des 3. Quartals 2021 noch eine gewaltige Anzahl von 98.000 offenen US-Klageeinreichungen anhängig gewesen war (s. unsere vorletzte Analyse vom 05.01.) wurden diese (unter bisher nur ca. zu 45% notwendiger Inanspruchnahme der per 31.12. bestehenden Prozessrückstellungen von insgesamt rd. 16,2 Mrd. EUR) nach Angabe einer offiziellen US-Prozessdatenbank vom 12.03. nun bereits vollständig beigelegt und sind seither „nur“ 26.000 momentan neu anhängige Klageeinreichungen in den USA hinzugetreten.

Hinsichtlich des künftigen weiteren Prozederes von bestehenden Glyphosat-Klagen könnte sich somit aus unserer Sicht, gerade im Falle positiver Unterstützung durch eine entsprechende Entscheidung des US-Bundesgerichtshofs, in etwa ab der Jahresmitte für Bayer durchaus ein erstes Licht am Ende dieses langjährig stockfinsteren Tunnels abzeichnen.

 

NUBEQUA und KERENDIA potenzielle Gegengewichte zu Patentabläufen von XARELTO und EYLEA

 

Sehr positive Nachrichten gibt es aktuell außerdem auch aus Bayers Pharmasparte (knapp 42 % Konzernumsatzanteil) zu vermelden, wo zwar auf Jahresbasis 2021 unsere zuletzt in dieser Analyse deutlich kritisierte akute internationale Wachstumsunterlegenheit in der Tat völlig bestätigt wurde (währungsbereinigter Umsatzanstieg lediglich + 7,4 %, verglichen mit + 11,1 % in der Agrarsparte; zudem im Sektorvergleich eher moderate EBIT-Marge von 24 %, z.B. ROCHE dagegen 35 %).

Nichtsdestotrotz lassen sich zum künftig nennenswerten Ausgleich – was viele Skeptiker zuvor bezweifelten – ihrer sukzessive ab 2024 auslaufenden Patente auf ihre momentan wichtigsten Medikamente XARELTO (Blutgerinnungshemmer) und EYLEA (Augen-Netzhauterkrankungen / Macula-Degeneration) ihre designierten künftigen Blockbuster-Medikamente NUBEQUA (gegen Prostatakrebs) und KERENDIA (gegen chronische Nierenerkrankungen) offenbar so hervorragend an, dass der Vorstand im Rahmen der Jahresergebnisvorlage 2021 nun zunächst sein Blockbuster-Jahresumsatzziel für das seit 2020 weltweit in über 60 Ländern vertriebene Medikament NUBEQUA gleich von „über 1 Mrd.“ auf „1 bis über 3 Mrd.“ Euro anhob.

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Die künftige Realisierbarkeit dieser bereits zuversichtlichen Konzernprognose dürfte durch die seit dem 09.03. erfolgte Zulassungserweiterungsbeantragung für NUBEQUA nun auch in der EU, den USA und Japan auf das noch weit kritischere Indikationsbild von Prostatakrebs in fortgeschritten metastasiertem Stadium sicher noch wesentlich genährt werden.

Ähnliches erwarten wir auch künftig vom Nierenerkrankungs-Blockbuster KERENDIA, deren Umsatzziel von „mindestens 1 Mrd.“ Euro jährlich der Vorstand angesichts ihrer erst kürzlichen internationalen Markteinführung (seit Mitte 2021 in den USA, seit Februar 2022 in der EU) bislang zwar noch beibehielt, das jedoch unseres Erachtens angesichts der auch hier letzte Woche nun beantragten Zulassungserweiterung auf chronische Diabetes Typ 2-induzierte Nierenerkrankungen bereits in einem Frühstadium (und nicht erst bei akuter Schwere) ebenfalls durch den Vorstand künftig voraussichtlich nach oben revidiert werden dürfte. Hiermit rechnen wir aus heutiger Sicht spätestens Anfang August, d.h. mit Vorlage der Halbjahreszahlen von Bayer am 04.08.).

 

Weiterhin ausgeprägte Verschuldungsproblematik, Aktienkauf nur bei hoher Risikobereitschaft

 

Und schließlich sorgte Bayer am 11.03. auch noch für einen weiteren Paukenschlag, indem an diesem Tag der überraschende Verkauf ihres Schädlingsbekämpfungsgeschäfts außerhalb der Landwirtschaft (d.h. vor allem für Wald- und Gartenflächen) zu einem die vorherigen Vorstandserwartungen des Jahres 2021 (rd. 2 Mrd. EUR Verkaufserlös prognostiziert) deutlich übersteigenden Preis von 2,35 Mrd. EUR bzw. 2,6 Mrd. USD an den international führenden Private Equity-Industrieinvestor CINVEN publiziert wurde (siehe auch hierzu bereits unseren zurückliegenden Bericht.

Auch in dieser Transaktion rechnet Bayer mit einem Vollzug in der 2. Jahreshälfte, deren zur Schuldentilgung anvisierter Mittelzufluss allerdings den nach dem jahrelangen Glyphosat-Finanzdesaster entstandenen Nettoschuldenberg von Bayer über mehr als 33 (!) Mrd. Euro per 31.12.2021 (= 58 % der aktuellen Aktienmarktkapitalisierung) kaum schmälert.

Als FAZIT kann jedoch zusammenfassend festgehalten werden, dass gerade ungefähr ab der Jahresmitte gleich viele operative Ampeln von Bayer zeitlich ziemlich zusammenfallend noch stärker auf Grün geschaltet werden könnten, was zudem auch (in der Hoffnung auf ein nun schnell kommendes Kriegsende in der Ukraine) von den aus humanitären Gründen unseres Erachtens vollauf zu Recht gänzlich beibehaltenen und derzeit international rapide anziehenden Getreidesaatexporten von Bayer (gerade auch in die weltführenden „Getreidekornkammern“ Russland und Ukraine) flankiert werden könnte.

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Werbebanner ISIN-WatchlistUnter all diesen zunehmend ermutigenden Geschäftsaspekten erweitern wir unsere zurückliegende kritischere Empfehlung vom 18.01.2022 (damaliger Kurs: 52,59 EUR), in der aktuell optisch weiter nur sehr moderat mit einem KGV (2024e) von rd. 10 bewerteten Aktie höchstens kurzfristige Tradings-Engagements einzugehen, nach Bruch des über 4jährigen, im Oktober 2017 etablierten steilen Primär-Korrekturtrends daher nun auch um eine generelle KAUF-Empfehlung für traditionell FUNDAMENTAL disponierende Anleger, wofür allerdings eine ausgeprägte Risikobereitschaft und/oder ein langfristiger Anlagehorizont weiterhin unabdingbare Voraussetzungen sind.

Rein technisch aufgebaute Tradingpositionen können aus unserer Sicht weiterhin bis in den schon zuletzt von uns genannten Widerstandsbereich von ca. 60-61 EUR beibehalten werden, allerdings sollten ab Erreichen dieses Punkts derart aufgebaute Bestände zumindest kurzzeitig erst einmal wieder auf Gewinnmitnahmen überprüft werden.

 

Chart: BAYER

 

Bayer auf TradingView

 

21.03.2022 - Matthias Reiner

Unterschrift - Matthias Reiner

 

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